Wissens-Artikel

Köderprotokoll-Pflichten nach TRGS 540 — Pflicht-Felder und Vorlage

Das Köderprotokoll ist das Kerndokument der Schädlingsbekämpfung. TRGS 540 (Fassung 21.11.2025) definiert klar, welche Felder pro Eintrag vorliegen müssen. Wer hier Lücken hat, riskiert beim nächsten IFS-Audit eine Hauptabweichung — und bei Aufsichtsbesuch ein Bußgeld.

Pflicht-Felder im Detail

Pro Köderstation und Kontrollgang verlangt TRGS 540 mindestens:

  • Datum + Uhrzeit der Kontrolle
  • Köderstations-Nummer (eindeutig pro Objekt)
  • Köderzustand: unverändert / angenagt / vollständig aufgefressen / verschimmelt / fehlt
  • Wirkstoff mit PT-Nummer und Anhang-XVII-Flag bei SGAR
  • Aufwandmenge in Gramm (bzw. Milliliter bei Insektiziden)
  • Wetter bei Außen-Stationen: trocken / Regen / Schnee / Frost
  • Maßnahme: keine / Köder erneuert / Köder gewechselt / Köderstation umgesetzt / Befall-Hotspot eskaliert
  • Unterschrift / Anwender-Kennung mit Sachkunde-Nachweis-Bezug

Optional, aber empfohlen: Foto-Doku bei auffälligen Befunden, Norm-Verweis pro Eintrag.

Aufwandmenge und Wetter — warum die Norm es verlangt

Das Aufwandmengen-Feld ist nicht optional. TRGS 540 koppelt die zulässige Höchstmenge an die RMM-Vorgabe jedes Wirkstoffs. Beispiel SGAR-Brodifacoum: Max. 50g pro Köderbox bei Permanent-Auslage. Wer mehr ausbringt, riskiert eine Aufsichts-Beanstandung.

Das Wetter-Feld ist relevant, weil bei Regen ausgebrachte Köder schneller verwaschen werden und ein anderer Kontrollrhythmus angemessen ist. Der Auditor erkennt an konsistenten Wetter-Einträgen, dass die Doku im Feld geführt wurde — nicht nachträglich erfunden.

Aufbewahrung und Retention

Die TRGS 540 verlangt eine sechs-jährige Aufbewahrung der Köderprotokolle (Anhang I Nr. 4.4 GefStoffV). Bei IFS-Food-Kunden empfiehlt sich aus Pragmatik eine Aufbewahrung über die gesamte Vertragsdauer plus drei Jahre — bei Haftungsfällen ist das die letzte Verteidigungsbasis.

Excel-Vorlage vs. App — Vor- und Nachteile

Excel-Vorlage

  • + Schnell aufgesetzt, niedrige Hürde
  • - Keine § TRGS 540 hinter jedem Feld
  • - Kein Norm-Update-Mechanismus
  • - Trend-Report manuell — 3-5 Stunden vor jedem Audit
  • - Keine Sechs-Jahres-Sachkunde-Erinnerung
  • - Kein Lageplan-Modul

App (SchädlingsDoku)

  • + § TRGS 540 hinter jedem Eintrag
  • + Automatisches Update bei TRGS-Fassungs-Wechsel
  • + One-Click-Trend-Report nach IFS Food 8 Kap. 4.13.7
  • + Sechs-Jahres-Sachkunde-Tracker
  • + Lageplan-Modul mit nummerierten Stationen
  • + Mobile Köder-Quick-Capture per QR-Scan

Köderprotokoll-Vorlage (PDF + Excel)

Wenn Sie eine Excel-Vorlage als Übergang nutzen möchten, achten Sie auf folgende Spalten:

  • Datum | Uhrzeit | Objekt | Stations-Nummer
  • Köderzustand | Wirkstoff | PT | Aufwandmenge | Wetter
  • Maßnahme | Begründung | Anwender | Sachkunde-Nr.
  • § TRGS 540 (Spalte, manuell pflegen!)

Praxis-Tipp: Bauen Sie ein Pivot-Tabellen-Schema mit. Wenn Sie schon manuell tracken, sollten Sie mindestens die Hotspot-Karte als Pivot vorbereiten — sonst sitzen Sie vor jedem Audit erneut Stunden.

Audit-Praxis: Worauf der Auditor schaut

  1. Konsistenz: Sind Stationen-Nummern im Plan und in den Einträgen identisch? Tippfehler werden sofort hinterfragt.
  2. Vollständigkeit: Sind alle Pflicht-Felder pro Eintrag belegt? Leere Aufwandmengen sind ein roter Punkt.
  3. Plausibilität: Stimmt die Wetter-Spalte mit dem tatsächlichen Wetter zum Kontroll-Datum? Auditoren prüfen das tatsächlich.
  4. Vier-Wochen-Intervall: Sind alle Stationen innerhalb der Frist kontrolliert?
  5. Maßnahmen-Sprache: Sind die Maßnahmen normiert? Freie Texte machen die Auswertung unmöglich.

Quellen + weiterführende Links

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