IFS Food / Audit

IFS Food 8 Kap. 4.13 — Auditor-Checkliste für Schädlingsbekämpfer

04. Februar 20269 Min. LesezeitSchädlingsDoku-Redaktion

Was der IFS-Auditor wirklich vom Schädlingsbekämpfer sehen will: Trendanalyse nach Kap. 4.13.7, der benannte Pest-Control-Officer, Lageplan, Materialliste. Plus Auditor-Checkliste.

IFS Food 8 (Stand Oktober 2024) ist seit Mitte 2025 verpflichtende Audit-Grundlage. Kap. 4.13 widmet sich der Schädlingsbekämpfung und enthält sieben Unterkapitel, die der externe oder interne Schädlingsbekämpfer durch dokumentierte Nachweise abdecken muss.

IFS Food 8 als Pflicht seit Oktober 2024

Lebensmittelbetriebe mit IFS-Food-Zertifizierung wurden in der Übergangsphase 2024-2025 auf die neue Version umgestellt. Für Schädlingsbekämpfer bedeutet das: Ihre Doku muss jetzt IFS-Food-8-konform sein, sonst wird der Lebensmittel-Kunde beim nächsten Re-Audit Hauptabweichungen kassieren — und Sie verlieren den Vertrag.

Kap. 4.13.2 — risiko-basiertes, dokumentiertes Programm

Das Schädlingsmonitoring-Programm muss schriftlich vorliegen, das Risiko der Betriebsstätte berücksichtigen und auf den aktuellen Stand der Technik verweisen. In Deutschland heißt das: TRGS 540 (für die Dienstleister-Sicht) und DIN 10523 (für die Betriebsstätten-Sicht) müssen referenziert sein.

Kap. 4.13.3 — der benannte Pest-Control-Officer

Jeder Lebensmittelbetrieb muss eine namentlich benannte Person als Pest-Control-Officer haben. Diese Person ist die Schnittstelle zwischen Lebensmittel-QM und dem externen Schädlingsbekämpfer. Praxis: Häufig ist es der QM-Manager, manchmal der Produktionsleiter. Wichtig: Die Person muss schulungs-nachweisbar in IPM-Grundlagen sein.

Kap. 4.13.7 — die Trendanalyse-Pflicht

Dies ist der zentrale Schmerzpunkt vieler Schädlingsbekämpfer-Doku-Stacks: IFS Food 8 verlangt eine mindestens jährliche Trendanalyse mit:

  • Befund-Frequenz pro Köderstation über 12 Monate
  • Hotspot-Analyse (welche Bereiche zeigen wiederholt Befall?)
  • Maßnahmen-Log mit Wirkstoff-Wechseln
  • Ableitung von präventiven Maßnahmen

Ohne dieses Trend-Dokument fällt der Lebensmittel-Auditor sofort auf — und das Audit-Ergebnis kassiert eine Hauptabweichung. Wer das in Excel macht, braucht 3-5 Stunden pro Audit. Wer es in einer TRGS-540-Software hat, drückt einmal "Trend-Report exportieren" und hat das PDF in 30 Sekunden.

Materialliste und Wirkstoff-Doku

Pro Audit-Periode muss eine Liste aller eingesetzten Materialien, Köderboxen, Wirkstoffe (mit PT-Nummer und REACH Anhang XVII Flag) und ihrer Verbräuche vorliegen. Das ist die Brücke zur Biozid-Verordnung 528/2012 und zur ChemBiozidDV-Abgabe-Dokumentation.

Lageplan mit nummerierten Köderstationen

Pro Objekt: ein Lageplan, jede Köderstation mit eindeutiger Nummer, Verortung im Plan, Status (aktiv/inaktiv). Der Auditor möchte beim Begehungs-Rundgang die Nummer in der Realität wiederfinden, mit der Nummer in Ihrer Doku abgleichen.

BRC-Vergleich

BRC Global Standard for Food Safety Kap. 4.14 ist sehr ähnlich strukturiert. Wer IFS-Audit-Ready ist, ist meistens auch BRC-Audit-Ready — bis auf eine Nuance: BRC fordert ausdrücklich die schriftliche Begründung des Köderstations-Abstands (häufig 10 m außen, 4-6 m innen).

Software-gestützte Audit-Vorbereitung

Mit SchädlingsDoku ist die IFS-Audit-Vorbereitung ein Klick:

  1. Trend-Report Kap. 4.13.7 als PDF exportieren
  2. Materialliste der letzten 12 Monate exportieren
  3. Lageplan-PDF pro Objekt
  4. Sachkunde-Nachweise aller Mitarbeiter mit Sechs-Jahres-Erneuerungs-Frist

Statt 3-5 Stunden Excel-Klauberei pro Auditbrief: 5 Minuten Knopfdruck.

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