TRGS 540

TRGS 540 Fassung 2026 — Was sich für Schädlingsbekämpfer ändert

12. Januar 20267 Min. LesezeitSchädlingsDoku-Redaktion

Die TRGS 540 ist seit 21.11.2025 in Kraft und löst die TRGS 523 (1996) ab. Kontrollintervall, Sachkunde-Erneuerung, Substitutionsprüfung — alle wichtigen Änderungen kompakt erklärt.

Die TRGS 540 in der Fassung vom 21.11.2025 ist die Technische Regel für Gefahrstoffe, die das Schädlingsbekämpfung-Regelwerk in Deutschland komplett neu sortiert hat. Sie löst die TRGS 523 (Stand 1996) ab und bringt fünf zentrale Neuerungen, die Sie als Schädlingsbekämpfer kennen müssen — egal, ob Sie als externer Dienstleister arbeiten oder die Eigen-Schädlingsbekämpfung in einem Lebensmittelbetrieb verantworten.

Hintergrund: TRGS 523 (1996) → TRGS 540 (2025)

Bis 2025 war die TRGS 523 die maßgebliche Grundlage für die Schädlingsbekämpfung — fast 30 Jahre alt und in zentralen Punkten von der EU-Biozid-Verordnung 528/2012 überholt. Mit der neuen TRGS 540 (gilt seit 21.11.2025) wird die Anwendungspraxis europarechts-konform aktualisiert. Wichtig: Die alte TRGS 523 ist explizit zurückgezogen, Übergangsfristen gibt es nicht.

Neue Pflichten 1: Kontrollintervall max. 4 Wochen

Pro Objekt darf das Intervall zwischen zwei Kontrollen vier Wochen nicht überschreiten. Das ist eine Verschärfung gegenüber der TRGS 523, die zum Teil als "regelmäßig" interpretiert wurde. Praxisfolge: Wenn Sie Kunden mit Quartals-Verträgen haben, müssen Sie spätestens jetzt auf Vier-Wochen-Frequenz umstellen oder den Vertrag anpassen.

Neue Pflichten 2: Sechs-Jahres-Erneuerung der Sachkunde

Die neue TRGS 540 verankert eine Sechs-Jahres-Erneuerungspflicht für die Sachkunde der Anwender. Wer Biozide der Produktart 14 (Rodentizide), 18 (Insektizide) oder 21 (anti-fouling, nicht relevant für die meisten Schädlingsbekämpfer) anwendet, muss alle sechs Jahre einen anerkannten Auffrischungslehrgang besuchen. Der ursprüngliche IHK-Lehrgang allein reicht nicht mehr unbefristet.

Neue Pflichten 3: Schriftliche Substitutionsprüfung

Vor jeder Anwendung muss schriftlich dokumentiert sein, dass eine Substitution geprüft wurde — also ob ein weniger gefährlicher Wirkstoff oder ein nicht-chemisches Verfahren (Fallen, IPM) den gleichen Bekämpfungserfolg bringen könnte. Diese Substitutionsprüfung war bisher als Empfehlung formuliert; jetzt ist sie schriftlich nachzuweisen.

Bezug zu IFS Food 8 und Biozid-VO 528/2012

Die TRGS 540 ist die deutsche Umsetzung; die EU-Biozid-Verordnung 528/2012 und die ChemBiozidDV geben den Rahmen vor. Für IFS-Food-8-zertifizierte Lebensmittelbetriebe verlangt der Auftraggeber zusätzlich:

  • Pest-Control-Officer als benannte Person
  • Trendanalyse nach Kap. 4.13.7
  • Nummerierter Lageplan der Köderstationen
  • Materialliste pro Audit-Periode

Wenn Sie als Schädlingsbekämpfer Lebensmittelkunden bedienen, ist die TRGS 540 Ihre Pflicht — die IFS-Anforderung kommt obendrauf.

Praktische Umsetzung — was Betriebe jetzt tun sollten

  1. Sachkunde-Inventar: Liste aller Mitarbeiter mit Datum IHK-Lehrgang und Folge-Auffrischung
  2. Vertrags-Review: Kunden mit längeren Intervallen auf 4-Wochen-Zyklus umstellen
  3. Substitutionsprüfungs-Vorlage: Standardisiertes Formular oder Software-Eintrag pro Anwendung
  4. Dokumentations-Spirale durchbrechen: Excel kann nicht den Norm-Verweis pro Eintrag — SchädlingsDoku liefert TRGS-540-§ pro Köderprotokoll-Zeile mit Update-Garantie bei Fassungs-Wechseln.

Wer die neue TRGS 540 in der Software-Dokumentation abbildet, spart bei jedem IFS-Audit drei bis fünf Stunden Excel-Klauberei — und reduziert das Risiko, dass beim nächsten Norm-Update Lücken entstehen.

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